Besuchskommissionen nach § 14 Sächsisches Inklusionsgesetz
Wir möchten ...
dass Menschen mit Behinderungen, die in Wohnstätten leben oder Werkstätten sowie andere Leistungsanbieter besuchen,
- selbstbestimmt leben und
- gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.
Inklusion heißt, ...
Barrieren abzubauen und die Vielfalt aller Menschen anzuerkennen. Unser gemeinsames Ziel ist es, Benachteiligungen zu beseitigen und zu verhindern.
Um die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Wohnstätten und Werkstätten sicherzustellen, hat das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unabhängige Kommissionen berufen, die Besuchskommissionen.
Auftrag und Arbeitsweise der Besuchskommissionen
Die Mitglieder der Besuchskommissionen arbeiten ehrenamtlich und sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig.
Die Besuchskommissionen überprüfen, ob den Bewohnerinnen und Bewohnern in den verschiedenen Wohnstätten und den Beschäftigten in den Werkstätten gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung möglich sind. Sowohl sie selbst als auch das Personal haben während des Besuches Gelegenheit, der Kommission Wünsche oder Beschwerden vorzutragen.
Die Besuche erfolgen in der Regel unangemeldet. Besucht werden Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, deren angegliederte Förder- und Betreuungsbereiche, andere Leistungsanbieter, Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen und deren Außenwohngruppen sowie Wohnstätten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen.
Über die Besuche fertigen die Mitglieder einen Bericht an, in den die Feststellungen, die wesentlichen Gesprächsinhalte sowie Empfehlungen aufgenommen werden.
Den Bericht erhalten das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, die besuchte Einrichtung und der Träger der Einrichtung. Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt berichtet dem Landtag einmal in der Legislaturperiode über die Ergebnisse der Arbeit der Kommissionen.
Die Kommissionen wahren über alle Vorgänge im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit Verschwiegenheit gegenüber Dritten und vertreten die Belange der Menschen mit Behinderungen.
Zusammensetzung der Besuchskommissionen
Berufen werden können Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige oder andere fachkundige Personen. Diese können von Verbänden, Einrichtungen oder Privatpersonen vorgeschlagen werden oder von sich aus ihr Interesse bekunden. Die Berufungsdauer beträgt drei Jahre. Der aktuelle Berufungszeitraum endet am 31. August 2026.
Regionalgruppen
In Sachsen gibt es drei Regionalgruppen:
Vorsitzender:
Herr Tom Viehweger
Vorsitzende:
Frau Sindy Seidel
Vorsitzende:
Frau Kerstin Füldner
Kontakt
Frau Ramona Schiller
Postanschrift:Geschäftsstelle im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Albertstraße 10
01097 Dresden
Telefon: 0351 56458431
E-Mail: besuchskommission@sms.sachsen.de
- Flyer Besuchskommissionen in Leichter Sprache (*.pdf, 0,57 MB) Das Dokument ist barrierefrei