Feststellungsverfahren nach SGB IX
Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung
Behinderte Menschen können abhängig vom Ausmaß und der Art ihrer Behinderungen verschiedene Erleichterungen oder Leistungen zum Ausgleich der durch die Behinderung verursachten Nachteile erhalten.
In Betracht kommen zum Beispiel:
- Steuerbefreiungen und Steuererleichterungen (Einkommen- und Kfz-Steuer)
- Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr
- Parkerleichterungen
- Rundfunkbeitragsbefreiung oder -ermäßigung sowie Telefongebührenermäßigung
- Wohngeldfreibeträge
Zuständig für die Auskünfte und Feststellung der Voraussetzungen ist im Freistaat Sachsen seit dem 1. August 2008 das für Ihren Wohnort zuständige Landratsamt. In Dresden, Leipzig und Chemnitz ist es die Stadtverwaltung.