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Bildung und Ausbildung

KopfSache. Barrierefreiheit beginnt im Kopf! Menschen mit Behinderungen sind gleichberechtigter Teil der Gesellschaft. Sie haben ein Recht auf Mitbestimmung und Teilhabe.

Bildung trägt zur Entwicklung von Persönlichkeit sowie zur Entfaltung persönlicher Potenziale bei. Bildung ist eine wesentliche Voraussetzung für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und insbesondere für die Teilhabe am Arbeitsleben. Sie ermöglicht es in unterschiedlichen Lebens- und Problemlagen entsprechend zu handeln. Bildung und Bildungsabschlüsse sollen den Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Behinderungen sowie nationaler oder ethnischer Zugehörigkeit möglich sein.

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert in Artikel 24 das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung durch ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und im gesamten Lebensverlauf zu sichern. Menschen mit Behinderungen sollen nicht aufgrund ihrer Behinderungen gehindert werden, ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung zu bringen. Sie sollen Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.

Sowohl die frühkindliche Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten als auch die Schul- und Berufsbildung soll in inklusiven Formen – also möglichst Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen zusammen - stattfinden können. Mit erforderlichen Unterstützungs- und Förderelementen soll flächendeckend ein inklusives Angebot geschaffen werden, das Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen gleichermaßen gerecht wird. Dabei hört Lernen nicht mit dem Schulbesuch auf. Der Übergang von Schule ins Berufsleben soll allen über Ausbildung und Hochschulbildung ermöglicht werden.

Mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 2023 wurden die im Aktionsplan 2017 beschlossenen Maßnahmen der Staatsregierung neben der Umsetzung in einem partizipativen Prozess auch auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Im Ergebnis wurden 41 neue Maßnahmen für den Aktionsplan 2023 beschlossen und 26 ausgewählte Maßnahmen aus dem Jahr 2017 als Daueraufgaben formuliert. Für das Handlungsfeld »Bildung und Ausbildung« erstrecken sich die Maßnahmen auf fünf Wirkungsbereiche Frühkindliche Bildung, Schulbildung, Berufliche Bildung und Hochschulbildung und landesfinanzierte Forschungseinrichtungen sowie lebenslanges Lernen.

 

Entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention sollen Kinder mit und ohne Behinderung möglichst gemeinsam in Kindertageseinrichtungen betreut werden. Gemäß § 19 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) sind Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder in Kindertageseinrichtungen aufzunehmen, wenn ihre Förderung gewährleistet ist und es zu ihrer Förderung nicht einer heilpädagogischen Einrichtung bedarf. Die dafür erforderlichen Konzeptions- und Rahmenbedingungen sind Ziel der Maßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung.

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

1

Die Staatsregierung wird bei der Evaluierung und Fortschreibung des Sächsischen Bildungsplans die Inklusion in der Kita einbeziehen.

SMK

fortlaufend

2

Die Staatsregierung wird die Entwicklung eines sächsischen Konzeptes zum Inklusionsprozess in der Kindertagesbetreuung abschließen und dann eine Umsetzung in der Fläche unterstützen. Bei der Entwicklung des Konzeptes werden die räumlichen Anforderungen an inklusive Kindertageseinrichtungen einbezogen.

SMK

2023

Aus dem Aktionsplan 2017 fortlaufende Maßnahmen

 

Nr. Maßnahme Zuständigkeit Zeitrahmen

A1

Prüfung des Personalschlüssels, einer mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit der Fachkräfte und der Leitungsfreistellung, unter Berücksichtigung der individuellen Entwicklungsbegleitung und des Förder- und Hilfebedarfes eines jeden Kindes.

SMK

fortlaufend

A2

Überarbeitung der Integrationsverordnung hinsichtlich der festgelegten Gruppenstruktur.

SMK

fortlaufend

A3

Barrierefreie Gestaltung der Elternarbeit, Prüfung und gegebenenfalls Erarbeitung einer Regelung des Einsatzes und der Kostenübernahme von Leistungen zur uneingeschränkten Teilhabe von Eltern mit Einschränkungen bei Elternabenden/Elterngesprächen/ Veranstaltungen der Kita.

SMK

fortlaufend

A4

Entwicklung von Informationsmaterialien und Fortbildungsangeboten zur Sensibilisierung von Eltern, Fachkräften und Entscheidungsträgern im Hinblick auf inklusive Betreuung sowie zur Prozessbegleitung.

SMK

fortlaufend

A5

Sicherung der bestmöglichen Förderung und Schaffung geeigneter Beratungsmöglichkeiten beim Übergang von Kindertagespflege in die Kindertageseinrichtung sowie von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule.

SMK

fortlaufend

Das sächsische Schulsystem sieht die Bildung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowohl an Förderschulen als auch an Regelschulen vor. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können zusammen mit Schülerinnen und Schülern ohne solchen Förderbedarf inklusiv an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien oder berufsbildenden Schulen (»Regelschulen«) unterrichtet werden, wenn und solange gewährleistet ist, dass sie dort die erforderliche Förderung erhalten. Das Gelingen sonderpädagogischer Förderung sowohl an Förderschulen als auch inklusiv an anderen Schularten steht im Fokus der Maßnahmen der Schulbildung.

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

3

Die Koordinatorenstellen beim Landesamt für Schule und Bildung sollen als wichtige Grundstruktur weiter ausgebaut werden. Sie sollen als Anlaufstelle zur Unterstützung und Beratung von Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei der Schulsuche und der Einschulung tätig werden.

SMK

fortlaufend

4

Die Staatsregierung prüft, wie Schulbegleitung an jeder Schule in die Zuständigkeit eines einheitlichen freien Trägers überführt werden kann.

SMK; SMS 

Schuljahr 2023/24

5

Die Staatsregierung ermöglicht die lernzieldifferente Unterrichtung über die 9. Klasse hinaus.

SMK

2023/24

6

Die Schulen werden verpflichtet, den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit nach klar definierten Vorgaben in ihren Internetauftritten und in der Schuldatenbank zu dokumentieren.

SMK

fortlaufend

7

Das Landesamt für Schule und Bildung unterstützt Kooperationen und gemeinsame Projekte von Regel- und Förderschulen.

SMK 

fortlaufend

8

Das Landesamt für Schule und Bildung setzt weiterhin Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen an Regelschulen ein.

SMK

fortlaufend

9

Die Staatsregierung führt die Öffnung von Förderschulen für Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf fort.

SMK

fortlaufend

10

Die Staatregierung strebt an, innerhalb der Kooperationsverbünde gemeinsame Projekte von Förderschulen mit benachbarten Regelschulen zu erhalten und auszubauen.

SMK 

fortlaufend

11

Die Staatsregierung strebt an, im Rahmen der Ganztagsangebote an Schulen Angebote in deutscher Gebärdensprache (DGS) zu ermöglichen.

SMK

auf Antrag Schulträger

12

Die Staatsregierung wird die Eignung der sonderpädagogischen Diagnostik, des Feststellungsverfahrens und des Handbuches zur Förderdiagnostik regelmäßig überprüfen. Mit der angestrebten Digitalisierung soll ein wesentlicher Beitrag zur Überwindung des Diagnostikstaus ermöglicht werden.

SMK

fortlaufend

13

Die Staatsregierung stellt in Kooperation mit den Schulträgern die Versorgung der inklusiv zu unterrichtenden Schülerinnen und Schüler mit den für ihre Bedarfe benötigten barrierefreien Unterrichtsmaterialien sowie angepassten Lehr- und Lernmitteln sicher.

SMK

fortlaufend

14

Die Staatsregierung unterstützt im Rahmen der Kooperationsverbünde die Netzwerkbildung zwischen den Schulen. Die Kooperationsverbünde organisieren das Übergangsmanagement.

SMK

fortlaufend

15

Das Landesamt für Schule und Bildung unterstützt die anlassbezogene Weiterentwicklung des Nachteilsausgleichs in Prüfungen.

SMK

fortlaufend

16

Die Staatsregierung strebt den Einsatz zusätzlichen Fachpersonals zur Umsetzung der UN-BRK an Regelschulen und den Förderschulen an.

SMK 

fortlaufend

17

Die Staatsregierung unterstützt die Fortführung der Maßnahmen der erweiterten beruflichen Orientierung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Dies dient dem Ziel einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen.

SMK

fortlaufend

18

Die Staatsregierung wird der Fortentwicklung bestehender Lernplattformen verstärkt die Bedarfe inklusiv unterrichteter Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.

SMK

fortlaufend

19

Die Staatsregierung führt eine Evaluation der Arbeit der Kooperationsverbünde Inklusion entsprechend dem Schulgesetz durch. Die Umsetzung der Ergebnisse muss zeitnah geprüft werden.

SMK

Schuljahr 2023/24

Aus dem Aktionsplan 2017 fortlaufende Maßnahmen

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

A6

Ausbau der Fortbildung für Lehrkräfte zum Umgang mit Schülern mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen (zum Beispiel Basiswissen »Inklusion« und Vertiefungswissen für besondere Bedarfe).

SMK

fortlaufend

A7

Unterbreitung bedarfsgerechter Angebote zur Stärkung der Ausbildung von Sonderpädagogen beziehungsweise der berufsbegleitenden Weiterbildung von Lehrkräften in Bereichen der Sonderpädagogik.

SMK, SMWK

fortlaufend

A8

Bedarfsorientierte Erhöhung der Anzahl der Praxisberater an Oberschulen ab dem Schuljahr 2016/2017.

SMK

fortlaufend

A9

Öffnung von Förderschulen auch für Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf.

SMK

fortlaufend

A10

Beratungsangebote für Eltern von Kindern mit Behinderungen in regional zumutbaren Entfernungen.

SMK

fortlaufend

A11

Treffen angemessener Vorkehrungen für betroffene Schüler zur Gewährleistung des gemeinsamen Unterrichtes an der Regelschule (zum Beispiel: eine auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmte Organisation und Methode des Unterrichts, angepasste Lehr- und Lernmittel, angepasste Kommunikationsformen, Assistenz).

SMK

fortlaufend

A12

Erleichterung des Zugangs zum Abitur durch den Abbau von Barrieren und das Angebot von Unterstützungsmöglichkeiten.

SMK

fortlaufend

A13

Neue und zusätzliche Angebote von Veranstaltungen zur Sensibilisierung von Eltern und allen an Bildung Beteiligten und barrierefreie Gestaltung der Arbeit von und mit Eltern und allen an Bildung Beteiligten.

SMK

fortlaufend

A14

Allgemeine Sensibilisierung der Gesellschaft hinsichtlich der Vielfalt als Chance für die Gesellschaft.

SMK

fortlaufend

A15

Barrierefreie Gestaltung der Elternarbeit, Prüfung und gegebenenfalls Erarbeitung einer Regelung des Einsatzes und der Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetscherleistungen für Eltern bei Elternabenden/Elterngesprächen/Veranstaltungen der Schule im künftigen Inklusionsgesetz.

SMK

fortlaufend

A16

Unterstützung der individuellen Berufs- und Studienorientierung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder Behinderungen.

SMK

fortlaufend

Zentral für einen gelingenden Einstieg in das Erwerbsleben ist eine gute berufliche Bildung. Diese muss für Menschen mit Behinderungen gleichermaßen zugänglich sein. Die berufliche Qualifizierung und der Weg ins Berufsleben soll Menschen mit Behinderungen durch Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung, entsprechende Unterstützungsangebote und durch Schaffung von förderlichen Rahmenbedingungen erleichtert werden.

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

20

Die Staatsregierung setzt das Arbeitsmarktprogramm »Wir machen das!« zur Förderung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Menschen mit Behinderungen fort.

SMS 

2023 fortlaufend

21

Die Staatsregierung wirkt im Rahmen der Fachkräfteallianz Sachsen und der Allianz Arbeit + Behinderung auf eine Sensibilisierung von Unternehmen zur Ausbildung von Menschen mit Behinderungen hin.

SMS; SMWA; (AA+B)

2023 fortlaufend

22

Die Staatsregierung setzt sich für eine Fortführung des netzwerkorientierten Zusammenwirkens der Allianzpartner für die verstärkte betriebliche Erstausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderungen ein und unterstützt Ansprechstellen für Unternehmen im Bereich Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen.

SMS; SMWA; SMK

2023 fortlaufend

23

Die Staatsregierung strebt eine bedarfsorientierte Erhöhung der Anzahl der Inklusionsassistenten an berufsbildenden Schulen zur Unterstützung schulischer Inklusionsprozesse an.

SMK

fortlaufend

24

Die Staatsregierung unterstützt im Rahmen bestehender Förderprogramme die Etablierung standardisierter, an Inhalten bestehender Berufsbilder ausgerichtete Bildungs- und Weiterbildungsangebote in den Werkstätten für behinderte Menschen.

SMS

2023-2024

25

Die Staatsregierung strebt die Umsetzung einer lernzieldifferenten Unterrichtung in der Berufsbildung an.

SMK

Schuljahr 2023/24

26

Die Staatsregierung verpflichtet die Berufsschulen, den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit nach klar definierten Vorgaben in ihren Internetauftritten und in der Schuldatenbank zu dokumentieren.

SMK

fortlaufend 

27

Die Staatsregierung wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen durch die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung informieren.

SMS 

2023

Aus dem Aktionsplan 2017 fortlaufende Maßnahmen

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

A17

Fortführung der Maßnahmen der vertieften beruflichen Orientierung für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

SMS

fortlaufend

A18

Unterstützung der Begleitung der Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an der Schnittstelle beim Übergang von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

SMS

fortlaufend

A19

Einsetzen für die bedarfsorientierte Weiterentwicklung des Angebots an Ausbildungsregelungen nach § 66 BBiG in Verbindung mit § 42r HwO.

SMWA

fortlaufend

A20

Aktive Mitwirkung an der Umsetzung der im Landesausschuss Berufsbildung verabschiedeten Handlungsempfehlungen »Inklusion in der dualen Berufsausbildung« unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen.

SMWA, SMK

fortlaufend

A21

Einsetzen für die Öffnung der gestreckten Ausbildung für weitere Berufe; Werben bei den Partnern der Allianz Arbeit + Behinderung dafür, die Anzahl der Ausbildungsverträge zu erhöhen.

SMWA, SMK

fortlaufend

A22

Berücksichtigung der besonderen Belange der Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung des Zukunftskonzepts für berufsbildende Schulen in Sachsen; Absicherung des erforderlichen Berufsschulunterrichts.

SMK

fortlaufend

A23

Unterstützung der Praxiseinführung von Modellprojekten, die in den WfbM im Freistaat Sachsen, in Anlehnung an bestehende Berufsbilder, eine Modularisierung ausgewählter Kompetenzen und Fertigkeiten durch die Entwicklung von Praxisbausteinen etablieren, die durch die Kammern als zuständige Stellen einheitlich zertifiziert werden. 

SMS, SMWA, SMK

fortlaufend

Universitäre Bildung soll für Menschen mit Behinderungen gleichermaßen zugänglich sein. Um Studieninteressierte und Studierende mit Behinderungen bestmöglich bei der Wahl und Durchführung des Studiums zu unterstützen, sind die Hochschulen stärker angehalten, ihr Angebot inklusiv zu gestalten und Maßnahmen zum Abbau von Barrieren zu ergreifen.

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

28

Die Staatsregierung prüft im Rahmen der Novellierung des Hochschulrechts eine rechtliche Verankerung der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an den Hochschulen. Hochschulrechtliche Regelungen und Förderrichtlinien werden bei ihrer Fortentwicklung hinsichtlich der Umsetzung der UN-BRK geprüft.

SMWK

fortlaufend 

29

Die Staatsregierung wirkt darauf hin, dass die Hochschulen im Zuge der Fortschreibung von Studien- und Prüfungsordnungen sowie der Entwicklung fächerübergreifender Angebote diese auf die Einbeziehung von inklusionsbezogenen Inhalten und deren barrierefreie Gestaltung prüfen.

SMWK

fortlaufend 

30

Die Staatsregierung wirkt darauf hin, dass die Hochschulen ihre Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit dem Freistaat Sachsen fortschreiben und dabei die Expertise von Menschen mit Behinderungen einbeziehen.

SMWK

fortlaufend 

31

Die Staatsregierung fördert die Fortschreibung des Weiterbildungsprogramms des Hochschuldidaktischen Zentrums (Leipzig) und der hochschuldidaktischen Angebote an den Hochschulen bei inklusionsspezifischen Themen.

SMWK

fortlaufend 

32

Die Staatsregierung wirkt darauf hin, dass die Hochschulen ihre barrierefreien Websites und digitalen Lehrmaterialien fortlaufend entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2021 im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ausbauen.

SMWK

fortlaufend 

33

Die Staatsregierung strebt die Fortführung des Budgets für Inklusionsmaßnahmen an Hochschulen an.

SMWK

fortlaufend 

34

Die Staatsregierung wird inklusionsspezifische Zielstellungen in den Verhandlungen über die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen berücksichtigen.

SMWK

fortlaufend 

35

Die Staatsregierung wirkt darauf hin, dass die landesfinanzierten Forschungseinrichtungen ihre Inklusionskonzepte und Aktionspläne Inklusion fortlaufend umsetzen sowie Inklusionsmaßnahmen auf der Grundlage der Richtlinie Inklusion als auch im Rahmen der institutionellen Förderung weiterentwickeln.

SMWK

fortlaufend 

36

Die Staatsregierung begleitet die Überführung der Inhalte des Projektes Quabis in Regelstrukturen der Aus- und Weiterbildung.

SMWK

bis 2025

Aus dem Aktionsplan 2017 fortlaufende Maßnahmen

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

A24

Ausbau der barrierefreien Websites der Hochschulen und Studentenwerke in Sachsen und Aufbau einer landesweiten Informationsplattform für Studierende mit Behinderung.

SMWK

fortlaufend

A25

Für die landesfinanzierten Forschungseinrichtungen wird auf Basis der Studie »Inklusion an Hochschulen« ein auf die einzelnen Einrichtungen bezogenes Umsetzungskonzept erarbeitet. Priorität haben Maßnahmen zur verstärkten Sensibilisierung sowie zur Verbesserung der baulichen und kommunikativen Barrierefreiheit. Die Einrichtung barrierefreier Webseiten an allen landesfinanzierten Forschungseinrichtungen sowie die Schaffung einer barrierefreien Zugänglichkeit speziell durch solche Einrichtungen, an denen auch öffentliche Veranstaltungen sowie Lehrangebote stattfinden, ist umzusetzen. Dies schließt Maßnahmen zur barrierefreien Konzeption und Durchführung konkreter Veranstaltungen ein.

SMWK

fortlaufend

 

Fort- und Weiterbildungsangebote im Sinne eines lebenslangen Lernens, gewinnen angesichts der sich laufend verändernden Lebens- und Arbeitsbedingungen bis ins hohe Lebensalter zunehmend an Bedeutung. Lebenslanges Lernen kommt nicht nur im beruflichen Kontext eine zentrale Rolle zu, sondern auch um zu Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe zu befähigen. Angebote sind auch Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt zugänglich zu machen.

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

37

Die Staatsregierung wirkt darauf hin, dass Bildungsangebote der Bildungseinrichtungen und der Volkshochschulen in der Regel inklusiv angeboten werden. Sie prüft die Umsetzung einer professionellen Inklusionsberatung des Sächsischen Volkshochschulverbandes und der Dachverbände.

SMK

fortlaufend 

38

Die Staatsregierung setzt sich für die Fortsetzung und Ausweitung der barrierefreien Gestaltung der Internetauftritte und Informationsmaterialien von öffentlichen Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten sowie Weiterbildungsträgern ein.

SMK; SMKT / Alle Ressorts

fortlaufend

39

Die Staatsregierung setzt sich weiter für die Entwicklung inklusiver Angebote und Initiativen ein, um die sächsischen Bibliotheken als Ort des lebenslangen Lernens barrierefrei zugänglich zu machen.

SMWK, SMKT

fortlaufend

40

Bei der Entwicklung der Weiterbildungsstrategie 2030 berücksichtigt die Staatsregierung die Inklusion von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsaufgabe.

SMK

fortlaufend 

41

Die Staatsregierung hält die Träger von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an, möglichst viele Angebote in einem inklusiven Format anzubieten.

 Alle Ressorts

fortlaufend

Aus dem Aktionsplan 2017 fortlaufende Maßnahmen

A26

Barrierefreie Gestaltung des Internetauftrittes und der Angebote für Menschen mit Behinderungen durch die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz.

SMKT (früher SMUL)

fortlaufend

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