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FÖRDERUNG FÜR INKLUSIVE VEREINE – Vereinsarbeit und Ehrenamt für Vereinsmitglieder mit Behinderungen öffnen

© iStock/ SolStock

Ein Verein lebt von seinen Mitgliedern. Menschen engagieren sich in Vereinen, weil es ihnen Spaß macht. Alle, mit und ohne Behinderungen, kommen zusammen, erleben Gemeinschaft und wirken in ihrer Umgebung mit. Wenn Vereine sich weiter öffnen und Mitgliedern mit Behinderungen ehrenamtliche Tätigkeit ermöglichen, wird die Vereinsarbeit inklusiv. 
Inklusion ist gesellschaftlich ein wichtiges Zeichen, auch im Zusammenhang mit der Attraktivität für Nachwuchs. Es sollte niemandem verwehrt werden, ehrenamtliche Aufgaben in Vereinsorganen zu übernehmen. Insbesondere sollen Menschen mit Behinderungen nicht wegen fehlender Hilfsmittel von der Übernahme von ehrenamtlichen Aufgaben ausgeschlossen werden. Seit 2023 können Vereine eine Förderung für die jeweils individuell abgestimmten Assistenz- oder Unterstützungsleistungen für ein Vereinsmitglied mit Behinderungen erhalten.

Ziel

...ist die Öffnung von Vereinsarbeit für Menschen mit Behinderungen durch Unterstützung und Begleitung eines ehrenamtlichen Engagements. Die Unterstützung hilft ihnen, im Verein ihrer Wahl Verantwortung zu tragen und eine ehrenamtliche Aufgabe zu übernehmen. Eine einfache Mitgliedschaft im Verein genügt nicht für die Förderung; das zu unterstützende Vereinsmitglied soll mit konkreten Vereinsaufgaben betraut sein.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung kann bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für das sich regelmäßig ehrenamtlich engagierende Vereinsmitglied mit Behinderungen abdecken, jedoch maximal 1.000 Euro pro Haushaltsjahr.

Was wird gefördert?

Notwendige Assistenzleistungen im angemessenen Umfang je nach individuellen Bedürfnissen des Menschen mit Behinderungen. Das können zum Beispiel die Anschaffung von Braille-Unterlagen, die Bereitstellung von Kommunikationshilfsmitteln, Erstellung von Informationen in Leichter Sprache, notwendige Fahrtkosten oder Aufwandsentschädigungen für konkrete Unterstützungsleistungen sein.

Wer wird gefördert?

Die Förderung können eingetragene Vereine, in denen sich Menschen mit Behinderungen als Vereinsmitglieder regelmäßig ehrenamtlich engagieren, erhalten.

Welche Dauer?

Die Förderung von Assistenzleistungen für eine regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit wird immer (zunächst) für ein Haushaltsjahr gewährt.

Welche Antragfrist gilt?

Ein Antrag auf Förderung ist bis zum 31. Oktober des Vorjahres zu stellen.

Welche weiteren Voraussetzungen sind zu beachten?

Die jeweiligen Fördervoraussetzungen sind in Teil 2 – Besondere Regelungen der FRL Selbstbestimmte Teilhabe definiert und dargestellt. Unter anderem folgende:

  • Vereinsmitglieder des Vereins dürfen nicht überwiegend Menschen mit Behinderungen sein
  • das Vereinsmitglied mit Behinderungen hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen,
  • das Vereinsmitglied mit Behinderungen ist im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises
  • die Assistenzleistung für die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit ist notwendig, d.h. ohne wäre die Ausübung der Tätigkeit nicht möglich;
  • das Vereinsmitglied mit Behinderungen engagiert sich mit durchschnittlich mindestens 50 Stunden jährlich ehrenamtlich im Verein,
  • für das Vereinsmitglied mit Behinderungen werden keine anderweitigen Leistungen der Rehabilitationsträger für notwendige Assistenzleistungen erbracht. Es darf keine Doppelförderung des gleichen Zwecks erfolgen.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Die Bewilligungsstelle ist die Landesdirektion Sachsen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie die aktuellen Antragsdokumente finden Sie auf dem Förderportal der Landesdirektion Sachsen.

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