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Stiftung »Sächsische Behindertenselbsthilfe - Otto Perl«

Foto von zwei Menschen mit Behinderung, die auf einer Wiese tanzen © farbwerk e.V., Durim Veliu und Michal Sandor, Fotograf Jürgen Männeljmfoto

Die »Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe - Otto Perl« wurde 1993 zum Zwecke der Förderung der Selbsthilfe behinderter Menschen im Freistaat Sachsen als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck durch Leistungen zur Förderung von Vorhaben in den verschiedensten Bereichen der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen:

Die Stiftungsleistungen sollen persönliche Notlagen von Menschen mit Behinderungen, die über einen Schwerbehindertenausweis verfügen, abwenden.


Unterstützung kann für Personen gewährt werden:

  • die unverschuldet in eine persönliche Notlage geraten sind, die durch eigene Bemühungen nicht zu beheben ist,
  • wenn alle gesetzlichen Leistungen beziehungsweise sonstige Hilfen zur Behebung der Notsituation bereits ausgeschöpft wurden,
  • wenn das Einkommen des Hilfesuchenden oder der Bedarfsgemeinschaft die Summe aus Regelsatz der Sozialhilfe (§ 28 SGB XII), angemessener Wohnkosten und einem Mehrbedarf des schwerbehinderten Hilfesuchenden nicht übersteigt und die Zuwendung die Konsolidierung der wirtschaftlichen und sozialen Notlage ermöglicht und
  • welche ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben

Antragstellung
Anträge auf Vergabe von Stiftungsleistungen können durch die Hilfesuchenden bei den Behindertenselbsthilfeverbänden, den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und deren angeschlossenen Organisationen oder den für die Behindertenhilfe zuständigen Ämtern gestellt werden. In den Antragstellen sind die Antragsformulare erhältlich. Die Antragstellen gewähren auch die notwendige Hilfe beim Ausfüllen der Anträge und geben Hinweise zum Erbringen der erforderlichen Belege. Die Diskretion ist gewährleistet.

Stiftungsleistungen zur Förderung von Maßnahmen der Erwachsenenbildung für schwer geistig und/oder mehrfachbehinderte Menschen und ihre Angehörigen.
Es werden Bildungsangebote gefördert, die geeignet sind, Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erforderlich sind, zu erwerben, zu festigen und zu vertiefen.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich nachrangig, vor allem gegenüber Zuwendung gemäß der Richtlinie zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Zuwendungsempfänger und Antragstellung
Zuwendungsempfänger sind Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen und andere Erwachsenenbildungseinrichtungen. Die Antragstellung muss vor Maßnahmebeginn in der Geschäftsstelle der Stiftung erfolgen.

Stiftungsleistungen zur Förderung von Begegnungsmaßnahmen
Die Förderung soll die Durchführung der zur sozialen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen notwendigen und hierfür besonders geeigneten Begegnungsmaßnahmen ermöglichen.
Die Leistungen werden grundsätzlich nachrangig, vor allem gegenüber Zuwendungen gemäß der Richtlinie zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, gewährt.
 

Zuwendungsempfänger und Antragstellung
Zuwendungsempfänger sind die Behindertenselbsthilfeverbände, die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren angeschlossene Organisationen. Die Antragstellung muss vor Maßnahmebeginn in der Geschäftsstelle der Stiftung erfolgen.

Förderung von investiven Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren, für den Aufbau von Begegnungsstätten und Beratungsstellen
Ausnahmsweise werden auch investive Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren für den Aufbau von Begegnungsstätten und Beratungsstellen gefördert, für die es keine Regelfinanzierung gibt, beziehungsweise für die dem Selbsthilfeverband keine ausreichenden Eigenmittel zur Verfügung stehen.

Zuwendungsempfänger und Antragsteller
Zuwendungsempfänger sind die Behindertenselbsthilfeverbände, die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren angeschlossene Organisationen. Die Antragstellung erfolgt in der Geschäftsstelle der Stiftung. Alle Anträge werden in den Beratungsstellen für barrierefreies Bauen begutachtet. Die Stiftungsleistungen für investive Maßnahmen müssen vor Beginn des Vorhabens beantragt und genehmigt werden.

Stiftungsleistungen zur Förderung der Beratung für barrierefreies Bauen
Die Beratungsstellen für barrierefreies Bauen setzen sich aktiv für eine barrierefreie Gestaltung der Umwelt ein. Ob bauliche Hürden oder eine barrierefreie Ausstattung – die Einrichtungen sind bestrebt, eine volle Zugänglichkeit für alle Menschen zu erreichen.
Daher bieten die Beratungsstellen für barrierefreies Bauen, wann immer Fragen und Probleme zur Umsetzung barrierefreien Planens und Bauens auftreten, ihre fachliche Beratung an. Diese Dienste richten sich an behinderte und alte Menschen, aber auch Initiativen, Selbsthilfegruppen und Vereine können sich beraten lassen.

Die Stiftung fördert die Arbeit im Landeshilfsmittelzentrum des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen und der Landesdolmetscherzentrale beim Landesverband der Gehörlosen Sachsen e. V. Sie unterstützt auch das Kompetenzzentrum für behinderte und chronisch kranke Eltern des Vereins »Leben mit Handicaps e. V.«.

Die Arbeit der Stiftung kann mit Spenden unterstützt werden.

Spendenkonto

Kontonummer 383 357 195
BLZ 870 200 86
IBAN DE62 870200860 383357195
BIC HYVEDEMM497
bei der HypoVereinsbank Chemnitz

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke. Leistungen aus Mitteln der Stiftung dürfen nur gewährt oder zugesagt werden, wenn die Hilfe auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist oder nicht ausreicht (Nachrangigkeitsprinzip).
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht.

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