Investitionsprogramm »Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle«
Ziel der Förderung ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft dadurch zu ermöglichen, dass ihnen der Zugang zu und die Nutzung von öffentlich zugänglichen Gebäuden oder Einrichtungen durch die Beseitigung bestehender Barrieren ermöglicht oder erleichtert wird.
Gefördert werden Investitionen
a) zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gastronomie- und Gesundheitsbereich
b) zum Abbau von Barrieren in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen. Unter ambulant wird die medizinische Versorgung der Patienten in der Praxis ausschließlich für die Dauer der Behandlung und nicht für einen längeren Zeitraum verstanden.
Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Mögliche Ausnahmen sind hier freiwillige (Zusatz-)Angebote (wie Sportstätten, Schwimmbäder, Bibliotheken oder Freizeitreffs).
Gute Beispiele der letzten Förderperioden sind unter anderem:
- Errichtung von Spielgeräten für Kinder mit Behinderungen auf Spielplätzen
- Barrierefreie Umgestaltung von Eingangs- und Empfangsbereichen zum Beispiel in Hotels oder bei Sportanlagen
- Tastbare Modelle in Museen
- Einbau von Automatiktüren, Schaffung von barrierefreien Zuwegungen
- Anbau von Rampen sowie Treppen- und Plattformliften
- Einbau von barrierefreien Sanitäranlagen in Restaurants, an Ausflugszielen und bei Sehenswürdigkeiten
- Ausstattung mit Audioguides für seh- und hörbehinderte Besucher, Einbau von induktiven Höranlagen
- Anbringen von taktilen Leitsystemen (insbesondere auch in Ärztehäusern und Museen)
Von der Idee bis zur Nutzung - was ist zu tun?
Antrag stellen
Als Pächter/Inhaber/Eigentümer einer öffentlich zugänglichen Einrichtung oder eines öffentlich zugänglichen Gebäudes bzw. als Arzt oder Zahnarzt einer ambulanten Praxis formulieren Sie Ihre Idee in einer kurzen Vorhabensbeschreibung, kalkulieren den Aufwand und reichen beides bei Ihrem zuständigen Landkreis/Ihrer Kreisfreien Stadt ein. Bei Baumaßnahmen muss immer eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers vorliegen.
Der Förderbetrag pro Vorhaben beträgt höchstens 25.000 Euro. Es können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Dafür ist notwendig, sich rechtzeitig im Vorjahr bei der zuständigen Bewilligungsstelle nach den erforderlichen Antragsunterlagen und den geltenden Antragsfristen zu erkundigen.
Entscheidung abwarten
Den Landkreisen/Kreisfreien Städten obliegt die Entscheidung über die konkrete Fördermittelvergabe, in enger Abstimmung mit ihren Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräten. Sie treffen ihre Entscheidung nach ihren Prioritäten zur barrierefreien Teilhabe aller Menschen, in allen Teilbereichen des gesellschaftlichen Lebens.
Loslegen
Nach Ausreichung der Förderbewilligung können Sie Ihr Vorhaben umsetzen- spätestens bis Ende des Bewilligungsjahres! Denken Sie bitte für den Verwendungsnachweis auch an aussagekräftige Vorher-Nachher-Bilder.
Woher kommen die Fördermittel?
Die Umsetzung des Investitionsprogramms »Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle« erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (FRL Investitionen Teilhabe) vom 13. Dezember 2022, in der Fassung der Änderungsrichtlinie vom 26. Juni 2023.
Wie werden die Fördermittel verteilt?
Das Investitionsprogramm umfasst für 2023 und 2024 ein Fördervolumen von jährlich 4 Millionen Euro. Die jeweilige Fördersumme pro Landkreis/Kreisfreie Stadt ergibt sich aus zwei Teilen: einem einheitlichen Sockelbetrag und einem Zusatzbudget, das sich nach der Anzahl der im Landkreis/in der Kreisfreien Stadt lebenden Menschen mit Schwerbehinderung errechnet. 25 Prozent der zur Verfügung stehenden Fördermittel sind vorrangig für den barrierefreien Umbau von Arzt- oder Zahnarztpraxen einzusetzen.
- Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe) vom 13. Dezember 2022 (*.pdf, 0,28 MB) durch die Richtlinie vom 28. Juni 2023 geändert
- Flyer »Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle« (*.pdf, 0,39 MB)
- SAB Sächsische Aufbaubank: Informationen und Unterlagen zur Antragstellung
- Beratungsstellen für barrierefreies Bauen
- Landesarchitektenkammer: Beratung Barrierefreies Planen und Bauen
Landkreis Bautzen
Besucheradresse:Landratsamt Bautzen
Rathenauplatz 1
02625 Bautzen
Telefon: 03591 5251-50012
E-Mail: barrierefreiheit@lra-bautzen.de
Stadt Chemnitz
Besucheradresse:Stadt Chemnitz – Sozialamt
Senioren-, Behindertenhilfe, Örtliche Betreuungsbehörde
Bahnhofstraße 53
09111 Chemnitz
Telefon: 0371 4885023
Telefax: 0371 4885098
E-Mail: senioren.behindertenhilfe@stadt-chemnitz.de
Webseite: http://www.chemnitz.de
Stadt Dresden
Besucheradresse:Stadtplanungsamt
Freiberger Straße 39
01067 Dresden
Telefon: 0351 4883292
E-Mail: stadterneuerung@dresden.de
Landkreis Erzgebirgskreis
Besucheradresse:Landratsamt Erzgebirgskreis
Abteilungsleitung 2
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon: 03771 2773003
E-Mail: abt2@kreis-erz.de
Webseite: Investitionsprogramm barrierefreies Bauen
Landkreis Görlitz
Besucheradresse:Landratsamt Görlitz
Amt für Infrastruktur und Mobilität
Sachgebiet Förderung
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
Telefon: 03581 6333337
E-Mail: lieblingsplaetze@kreis-gr.de
Webseite: Investitionsprogramm Barrierefreiheit für Lieblingsplätze
Landkreis Leipzig
Besucheradresse:Landkreis Leipzig
Kreissozialamt
Brauhausstraße 8
04552 Borna
Telefon: 03433 2412148
E-Mail: frank.stengel@lk-l.de
Webseite: Landkreis Leipzig - Lieblingsplätze für alle
Stadt Leipzig
Besucheradresse:Stadt Leipzig
Technisches Rathaus
Haus C
Prager Straße 118 -136
04317 Leipzig Postanschrift:
Stadt Leipzig
Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung
04092 Leipzig
Telefon: 0341 123-5486
E-Mail: jana.naerlich@leipzig.de
Webseite: Antragsformular Medieninformation der Stadt Leipzig
Landkreis Meißen
Besucheradresse:Landratsamt Meißen
Haus A
Loosestraße 17/19
01662 Meißen
Telefon: 03521 7253105
E-Mail: behindertenberatung@kreis-meissen.de
Webseite: Sozialplanung Landkreis Meißen
Landkreis Mittelsachsen
Besucheradresse:Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 7993382
E-Mail: uwe.donner@landkreis-mittelsachsen.de
Landkreis Nordsachsen
Besucheradresse:Landratsamt Nordsachsen
Sozialamt
Schloßstraße 27
04860 Torgau
Telefon: 03421 7586244
E-Mail: nicole.klein@lra-nordsachsen.de
Webseite: Landkreis Nordsachsen - Barrierefreies Bauen
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Besucheradresse:Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Geschäftsbereich 2
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon: 03501 5154006
Telefax: 03501 51584006
E-Mail: sozialamt@landkreis-pirna.de
Landkreis Vogtlandkreis
Besucheradresse:Landratsamt Vogtlandkreis
Beauftragte für Menschen mit Behinderung und Seniorenbeauftragte
Postplatz 5
08523 Plauen
Telefon: 03741 3003399
E-Mail: sommer-schmidt.katja@vogtlandkreis.de
Landkreis Zwickau
Besucheradresse:Landratsamt Zwickau
Sozialamt
Werdauer Straße 62
08056 Zwickau
Telefon: 0375 440222121